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Allgemeiner Aufenthalt

Zum Bereich „Allgemeiner Aufenthalt“ gehören Personen, deren Aufenthaltsrecht sich insbesondere aus folgenden Gründen ergibt:

•    Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen
•    Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltstitel
•    Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
•    Aufenthaltsrechte nach dem Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (Brexit)
•    Bleiberechte aufgrund nachhaltiger Integration (§§ 25a und 25b AufenthG)
•    Humanitäre Aufenthalte außerhalb der Schutzformen nach § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG (§§ 22, 23 und § 25 Abs. 4 bis 5 AufenthG)
•    Aufenthaltsrechte für langfristig Aufenthaltsberechtigte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 38a AufenthG)

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Aufenthaltsrecht auf familiären, humanitären oder sonstigen besonderen Gründen beruht, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte-EU oder einen Aufenthaltstitel nach dem Austrittsabkommen beantragen oder verlängern lassen.
Dies gilt insbesondere für:

•    Familienangehörige deutscher und ausländischer Staatsangehöriger (§§ 27 bis 36a AufenthG)
•    Familienangehörige freizügigkeitsberechtigter EU-Bürgerinnen und EU-Bürger (§§ 3 bis 5 FreizügG/EU)
•    Britische Staatsangehörige mit Aufenthaltsrechten nach dem Brexit-Austrittsabkommen
•    Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach §§ 22, 23, 25 Abs. 4 bis 5, 25a oder 25b AufenthG
•    Langfristig Aufenthaltsberechtigte nach § 38a AufenthG sowie weitere Personen mit besonderen Aufenthaltsrechten (§§ 37 bis 38 AufenthG)

Die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde. Termine können ausschließlich über die Online-Terminvergabe des Landkreises Osnabrück vereinbart werden.
Nach mehrjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis und erhalten einen neuen Reisepass, können Sie die Übertragung Ihrer Niederlassungserlaubnis auf das neue Passdokument beantragen.
Bitte wählen Sie hierfür in der Online-Terminvergabe jeweils das passende Anliegen im Bereich „Allgemeiner Aufenthalt“ aus.

Ablauf für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen:

  1. Termin vereinbaren (ausschließlich online möglich)
    Eine persönliche Vorsprache zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) oder für einen Übertrag (neuer Reisepass) ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können Sie hier buchen (im Bereich „Allgemeiner Aufenthalt“).
  2. Terminbestätigung erhalten
    Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
  3. Unterlagen vorbereiten
    In der Terminbestätigung finden Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Bitte bringen Sie diese vollständig und im Original zu Ihrem Termin mit.
  4. Nutzung Online-Antrag
    Zusätzlich erhalten Sie einen Link zum passenden Online-Antrag, beispielsweise:
    o    „Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ oder
    o    „Aufenthalt aus humanitären Gründen“ oder
    o    „Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“.
    Sie können den entsprechenden Antrag bereits vor Ihrem Termin online ausfüllen und erforderliche Unterlagen digital hochladen. Die Nutzung des Online-Antrags wird empfohlen.
  5. Vereinbarten Termin wahrnehmen
    Bitte nehmen Sie Ihren vereinbarten Termin in der Ausländerbehörde wahr. Die verfügbaren Termine sind begrenzt und werden stark nachgefragt.
    Sollten Sie Ihren Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen frühzeitig zu stornieren. So ermöglichen Sie anderen Antragstellenden eine zeitnahe Terminvergabe. Den Link zur Terminabsage finden Sie in Ihrer Terminbestätigung.
  6. Prüfung und Entscheidung über Ihren Antrag
    Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wird Ihr Antrag geprüft.
    Bei positiver Prüfung aller für den jeweiligen Aufenthaltstitel notwendigen Voraussetzungen kann für Sie der beantragte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) bestellt werden.
    Ein Termin zur Abholung des eAT wird Ihnen gesondert zugeschickt. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab.

Wenn Ihr Wohnsitz im Landkreis Osnabrück liegt, ist die Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen zuständig.
Für die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung über die Onlineterminvereinbarung (siehe Link) erforderlich. Dieser Termin findet in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, statt. 

Aufenthaltstitel werden grundsätzlich für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Rechtsgrundlage.

Eine Aufenthaltserlaubnis im Bereich „Allgemeiner Aufenthalt“ kann nur erteilt werden, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen nach den §§ 22 bis 38a AufenthG oder den einschlägigen Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes/EU erfüllt sind.

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt sowie weitere Voraussetzungen, beispielsweise ausreichende Deutschkenntnisse, nachgewiesen werden.

Die Niederlassungserlaubnis sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU werden grundsätzlich unbefristet erteilt.

Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltskarte-EU beantragen

  • Ausgefüllter Antrag (Bitte nutzen Sie den Onlineantrag „Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ bzw. „Aufenthalt aus humanitären Gründen“. Den Link dahin erhalten Sie nach Terminbuchung in der Bestätigungsmail.)
  • Digitales Passbild von einem zertifizierten Fotoanbieter
  • Gültiger Reisepass
  • Gebühr (von max. 100,00 € / Person) per EC-Karte (entfällt bei Bezug von Sozialleistungen)
  • Bei Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen zusätzlich: Eheurkunde, Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (vor Ort abzugeben) und Nachweis des Sprachniveaus (mindestens A1)
  • Bei Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Ausländer zusätzlich: Eheurkunde, Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (vor Ort abzugeben), Nachweis des Sprachniveaus (mindestens A1), Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag, letzten drei Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbständigen: Bescheinigung über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und Krankenversicherungsnachweis) und aktueller Leistungsbescheid (bei Bezug von Sozialleistungen)
  • Bei einem ausländischen Kind von deutschen Eltern zusätzlich: Geburtsurkunde
  • Bei einem Kind von ausländischen Eltern zusätzlich: Geburtsurkunde und ab einem Alter von 16 Jahren aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Ausbildung / Nachweis über Studium oder aktuelle Einkommensnachweise
  • Bei Elternteilen eines deutschen Kindes zusätzlich: Nachweis über das Sorgerecht und Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)
  • Bei Trennung, Scheidung oder Tod des Ehegatten zusätzlich: Nachweis hinsichtlich Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    (Arbeitsvertrag, letzten drei Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbständigen: Bescheinigung über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und Krankenversicherungsnachweis) und aktueller Leistungsbescheid (bei Bezug von Sozialleistungen)

Ersterteilung Niederlassungserlaubnis

  • •Ausgefüllter Antrag (Bitte nutzen Sie den Onlineantrag „Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)“. Den Link dahin erhalten Sie nach Terminbuchung in der Bestätigungsmail.)
  • Digitales Passbild von einem zertifizierten Fotoanbieter
  • Reisepass oder andere Unterlagen zur Identitätsklärung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag, letzten drei Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbständigen: Bescheinigung über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und Krankenversicherungsnachweis)
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum: Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan oder Abgabenbescheid)
  • Gebühr (von max. 113,00 € / Person) per EC-Karte
  • Bei Familienangehörigen von Deutschen zusätzlich: Nachweis des Sprachniveaus (mindestens B1)
  • Bei Niederlassung aus humanitären Gründen zusätzlich: Nachweis des Sprachniveaus (mindestens B1), Test „Leben in Deutschland“ / Einbürgerungstest, Rentenversicherungsverlauf
  • Bei anerkannten Flüchtlingen zusätzlich: Nachweis des Sprachniveaus (mindestens A2 oder C1), Test „Leben in Deutschland“ / Einbürgerungstest
  • Bei Jugendlichen ab 16 Jahren zusätzlich: Aktuelle Schulbescheinigung, Berufsausbildungsvertrag inkl. der aktuellen Lohnabrechnung oder Immatrikulationsbescheinigung

Übertrag / Verlängerung Niederlassungserlaubnis

  • Alter Reisepass
  • Gültiger Reisepass
  • Digitales Passbild von einem zertifizierten Fotoanbieter
  • Alte Niederlassungserlaubnis
  • Gebühr (von max. 67,00 € / Person) per EC-Karte

Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: max. 100,00 € / Person

Ersterteilung einer Niederlassungserlaubnis: max. 113,00 € / Person

Übertrag einer bereits vorhandenen Niederlassungserlaubnis: max. 67,00 € / Person

•    §§ 22 bis 23a AufenthG
•    § 25 Abs. 4 bis 5 AufenthG
•    §§ 25a und 25b AufenthG
•    § 28 AufenthG
•    §§ 30 bis 36a AufenthG
•    § 38a AufenthG
•    §§ 3 bis 5 FreizügG/EU