Identitätsbereich

Fahrlehrerlaubnis: Anzeige des Beginns oder Endes eines Beschäftigungsverhältnisses



Information über die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-DSGVO

Mit diesem Informationsblatt klären wir Sie über Ihre Rechte nach den Artikeln 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( EU-DSGVO ) auf.
Wir sagen Ihnen, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag oder zum Schutz Ihrer Daten haben.
 
Welche Daten werden verarbeitet?
Für die Erteilung und Verlegung einer Fahrschul-/ Zweigstellenerlaubnis, einschließlich deren Überwachung, werden Angaben zu Ihrer Person verarbeitet. Weiterhin unterliegen Ihre Daten zur Fahrerlaubnis, Ihrer Eignung und Zuverlässigkeit der Verarbeitung ( §§ 18,22,27,51,59 Abs. 3 FahrlG, ggf. § 7b BKrFQG ).
Für die Durchführung und den Abschluss des Antragverfahrens erheben, speichern, nutzen, übermitteln und löschen wir Ihre personenbezogenen Daten.
 
Wer ist die verantwortliche Stelle?
Landkreis Osnabrück
Fachdienst 5.1
-Führerscheinstelle-
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
 
Welcher Fachbereich kann Fragen zum Antragsverfahren beantworten?
Postalisch :     Landkreis Osnabrück
                         Fachdienst 5.1
                         -Führerscheinstelle-
                         Am Schölerberg 1
                         49082 Osnabrück
Per E-Mail :     fahrlehrer@lkos.de
 
Wer kann Fragen zum Datenschutz beantworten?
Postalisch :     Landkreis Osnabrück
                         Die Datenschutzbeauftragte
                         Martina Heuer
                         Am Schölerberg 1                 
                         49082 Osnabrück
Per E-Mail :    datenschutz@landkreis-osnabrueck.de 
 
Wofür werden meine Daten genutzt und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, damit Ihr Antrag auf Erteilung einer
Fahrschul-/ Zweigstellenerlaubnis bearbeitet werden kann. Damit verbunden ist die Prüfung Ihrer Eignung und Zuverlässigkeit. Mit dem Antragsverfahren ist die Zahlungsabwicklung,
Speicherung im örtlichen Fahrlehrerregister und die Übermittlung an andere Einrichtungen verbunden. Darüber hinaus werden Ihre Daten zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollbefugnis (Überwachung) verarbeitet
(§§18,22,27,51,57,59 Abs. 3 FahrlG, §5 Abs. 2 BbgDSG, ggf. § 7b BKrFQG).
 
An wen werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende
Einrichtungen / Behörden übermittelt:

  • ggf. Landkreis Osnabrück-Fachdienst Finanzen und Kommunalaufsicht -die Kreiskasse-  bezüglich der Zahlungsabwicklung.

Im Rahmen der Aufsichts- und Kontrollbefugnis (Überwachung) werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Einrichtungen / Behörden übermittelt:

  • ggf. bei Mehrfachzuständigkeiten an die weitere zuständige Behörde (§ 60 Abs. 2 FahrlG )
  • ggf. anderen ( Bußgeld-) Behörden/ Gerichten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie für Verwaltungsmaßnahmen aufgrund des  Fahrlehrergesetzes oder deren Ausführungsvorschriften (§ 61 FahrlG)
  • ggf. an einen Sachverständigen von der ,,Vereinigung der Sachverständigen zur Qualitätssicherung der Fahrschulen in Niedersachsen e.V.‘‘


 Wie lange werden meine Daten gespeichert?
 Wir verarbeiten Ihre Daten so lange, wie es zur Erfüllung des Antragverfahrens und darüber hinaus gemäß den Bestimmungen des Fahrlehrergesetzes geboten ist.
Die Daten werden aus dem örtlichen Fahrlehrerregister des Landkreises Osnabrück wie folgt
gelöscht:

  •  fünf Jahre nach Erlöschen/Beendigung der Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis (§§ 67 Satz 1 Nr. 3, 59 Abs. 3 Nr. 4 / 6 FahrlG)
  • ansonsten nach amtlicher Mitteilung über den Tod des Eingetragenen (§ 67 Satz 1 Nr. 4 FahrlG)

 
Welche Rechte habe ich?
 Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten persönlichen Daten. Sollten Daten über Ihre Person falsch oder nicht mehr aktuell sein, dürfen Sie deren Berichtigung verlangen. Sie können außerdem die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Angaben verlangen. Weiterhin besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung (Art. 15 ff. EU-DSGVO).
 
Kann ich eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten widerrufen?
 Soweit Daten erhoben werden, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt (z.B. Ihre Telefonnummer), können Sie jederzeit eine von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung widerrufen.
Sie können Ihre Einwilligung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen.
Der Widerruf ist postalisch an den Landkreis Osnabrück, Fachdienst Ordnung, Führerscheinstelle,
Am Schölerberg 1 in 49082 Osnabrück oder per Fax an die 0541/501-63000 zu übermitteln
(Art.7 Abs. 3 EU-DSGVO).
 
Kann ich mich beschweren?
Es besteht ein Beschwerderecht bei der niedersächsischen Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
 
Muss ich meine Daten angeben und was passiert, wenn ich das nicht tue?
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Antragsbearbeitung und Speicherung im örtlichen Fahrlehrerregister gesetzlich vorgeschrieben. Werden die Daten nicht oder nicht vollständig bereitgestellt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden (§§ 18, 22, 27 FahrlG).
 
Wo werden über mich Informationen eingeholt?
Zur Prüfung Ihrer Berechtigung zur selbstständigen Ausbildung von Fahrschülern oder Ausbildung durch beschäftigte Fahrlehrer, werden ggf. Auskünfte bei der zuvor zuständigen oder einer weiteren zuständigen Behörde eingeholt (§§ 50 Abs.2 Nr. 2/Nr.4 , 60 Abs.2 FahrlG).
 
Zur Prüfung Ihrer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen und Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit werden im Einzelfall Auskünfte aus den Registern beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingeholt. Auskünfte aus diesen Registern (Zentrales Fahrerlaubnisregister, Fahreignungsregister, ggf. europäisches Führerscheininformationssystem RESPER)
erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst
(§ 30 Abs.2 StVG, § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 FeV).

 


* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.