Identitätsbereich

Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit



Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)


Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten) werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 3 Jugend erhoben, verarbeitet und gespeichert.
 
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Berechnung und Auszahlung von Zuschüssen für Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
 
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Berechnung und Auszahlung von Zuschüssen für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Stadt Osnabrück an die dortige Stadtverwaltung.
 
Ein Austausch der personenbezogenen Daten mit anderen Kommunen erfolgt ausschließlich zur Berechnung und Auszahlung von Zuschüssen für Teilnehmende mit Jugendleitercard (Juleica), deren Antrag nicht über den Landkreis Osnabrück gestellt wurde.
 
Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend vernichtet bzw. gelöscht.
 
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/datenschutz.

Den Landkreis Osnabrück, FD 3 als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter info@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 3, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren.

Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter datenschutz@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49015 Osnabrück kontaktieren.
Sie können gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen:
 
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
 
Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen.
 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.