Identitätsbereich

Antrag auf Einzelförderung beim Kulturbüro



Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Landkreises Osnabrück für kulturelle Vorhaben

 
 
     
  
                                                                                                                                                                                                        





Präambel
Der Landkreis Osnabrück fördert in seinem Zuständigkeitsbereich Kunst und Kultur.
Die Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Landkreises Osnabrück für kulturelle Vorhaben legen fest, unter welchen Voraussetzungen sowie in welcher Form und Höhe freien Kulturträgern, Initiativen und Einzelpersonen Zuwendungen gewährt werden können.
Zusätzlich sind die Vorschriften der Dienstanweisung 3, Ziffer 7 „Gewährung von Zuwendungen“, des Landkreises Osnabrück zu beachten.
 
1.Inhaltliche Kriterien
 
Förderwürdig sind Projekte, die mindestens einem der folgenden Kriterien zuzuordnen sind:
 
- Kultur schafft bürgerschaftliches Engagement: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt stärkt die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern. Es leistet somit einen Beitrag zur nachhaltigen Wirksamkeit des Projektes und stärkt die Bedeutung gesellschaftlicher Beteiligung.
 
- Kultur schafft Grenzüberschreitung: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt trägt zum lebendigen Umgang mit traditionellen, innovativen oder experimentellen Formen der Kunst und Kultur bei und vermittelt diese an die Öffentlichkeit.
 
- Kultur fördert Nachwuchs: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt orientiert sich am Kulturverständnis jüngerer Menschen. Es leistet einen Beitrag zur Förderung oder Unterstützung von Nachwuchskünstlern und / oder leistet besondere Programmarbeit für Jugendliche und Heranwachsende.
 
- Kultur schafft Dialog: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt initiiert den Dialog zwischen gesellschaftlichen Gruppen und leistet einen Beitrag zur Öffnung der Gesellschaft.
 
- Kultur schafft Identifikation: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt beschäftigt sich mit aktuellen oder historischen Prozessen in der Gesellschaft und ihren Auswirkungen auf die Befindlichkeit und Wahrnehmung des Einzelnen. Es lädt zur Auseinandersetzung mit diesen Prozessen ein und schafft lokale Bezugspunkte.
 
- Kultur schafft Begegnung: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt leistet einen Beitrag zur interkulturellen Begegnung und Orientierung. Es stärkt den Respekt vor anderen Kulturen und vermittelt Wissen und Erfahrung über diese. Es fordert zu tolerantem Verhalten auf.
 
- Kultur schafft Bildung: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt vermittelt  Kulturtechniken und ermöglicht den Zugang zu kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Es leistet einen Beitrag zum lebenslangen Lernen, zur persönlichen Entwicklung des Einzelnen.
 
- Kultur schafft Gedächtnis: Das zur Förderung vorgeschlagene Projekt setzt sich kritisch mit dem kulturellen Erbe auseinander und schafft einen Bezug zur Gegenwart. Es leistet einen Beitrag, Vergessenes und Verdrängtes bewusst zu machen und trägt dazu bei, das kulturelle Gedächtnis zu erhalten und zu entwickeln.
 
2.Rechtsverbindlichkeit des Zuschusses
Eine Zuwendung für kulturelle Vorhaben gewährt der Landkreis Osnabrück auf freiwilliger Basis im Rahmen der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
 
3. Antragsteller/Antragsstellerin
Antragstellende können freie Kulturträger, Initiativen oder Einzelpersonen sein, deren Zielrichtung die demokratische Grundordnung nicht verletzt.
 
4.Örtlicher Geltungsbereich
Das beantragte Projekt muss das Gebiet des Landkreises Osnabrück betreffen und von örtlich herausgehobener und / oder überkommunaler Bedeutung sein.
 
5.Zeitraum der Förderung
Das Projekt muss zeitlich begrenzt sein. Es kann sich über mehrere Jahre erstrecken.
 
6.Nachrangigkeit der Förderung durch den Landkreis Osnabrück
Eine Förderung durch den Landkreis Osnabrück ist nur dann möglich, wenn andere Zuschussgeber nicht oder nur teilweise den Finanzfehlbetrag abdecken können.
 
 7.Ausschluss der Förderung durch den Landkreis Osnabrück
Ausnahmslos ist eine Förderung durch den Landkreis Osnabrück ausgeschlossen, wenn die Stiftung der Sparkassen im Osnabrücker Land fördert oder es sich bei dem Antragsteller um eine Institution handelt, an der der Landkreis Osnabrück beteiligt ist.
 
 8.Antragstellung beim Landkreis Osnabrück
Der Antrag ist mittels Formblatt zu stellen. Er muss die Beschreibung der Maßnahme und das Ziel enthalten. Beizufügen ist eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan. Eine Kopie eines bei einer anderen Institution gestellten Antrages ist  ausreichend, wenn der Finanzierungsplan alle Förderer ausweist.
 
9.Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden, wenn eine Entscheidung über den Antrag an sich noch nicht getroffen werden kann, aber mit der Maßnahme schon begonnen werden soll. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns beinhaltet nicht die Zusage auf eine Zuwendung.
 
10.Verwendungsnachweis
Die Verwendung des gewährten Zuschusses ist durch Vorlage von entsprechenden Rechnungen und gegebenenfalls von Zeitungsausschnitten oder anderen Veröffentlichungen innerhalb von 3 Monaten nachzuweisen.
 
 11.Folgen rechtswidriger Verwendung
Die Mittel sind in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn der Verwendungszweck ohne vorherige Zustimmung des Kulturbüros geändert wird. Die Mittel sind anteilig zurückzuzahlen, wenn im Verwendungsnachweis geringere Kosten ab 5 % als bei der Antragstellung nachgewiesen werden oder wenn zusätzlich Mittel von weiteren als den im Finanzierungsplan genannten Stellen gewährt wurden oder Zuschüsse von Dritten höher als erwartet fließen und damit eine Überfinanzierung gegeben ist bzw. der Eigenanteil sich verringert hat.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.