Identitätsbereich

Antrag gemäß § 78/78a des Wasserhaushaltsgesetzes für die Ausnahme zur Nutzung von Überschwemmungsgebieten



Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname, Kontaktdaten, etc. werden durch den Landkreis Osnabrück, FD 7 Umwelt verarbeitet.

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 88 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Antragsverfahrens.
 
Gegebenenfalls erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 88 Abs. 3 WHG an zur Abwasserbeseitigung, zur Wasserversorgung oder zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete sowie an Träger von Gewässerausbau- und von Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Weitergabe von Informationen und Auskünften an Dienststellen anderer Länder, des Bundes und der Europäischen Union sowie an zwischenstaatliche Stellen ist ebenfalls zulässig. Außerdem erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gemäß § 121 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) an die Landesbehörde. Bei Erteilung eines Wasserrechtes werden die personenbezogenen Daten gem. § 120 Abs. 2 und 6 NWG in das Niedersächsische Wasserbuch eingetragen.
 
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Informationen zu den Überschwemmungsgebieten können Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück bekommen.

Ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt, können Eigentümer über den digitalen Umweltatlas auf der Homepage des Landkreises Osnabrück über folgenden Link erfahren: https://geoinfo.lkos.de/webinfo/synserver?client=flex&project=ua&user=gast. Dort kann die Anschrift eingegeben werden. Im Unterpunkt Wasser-Überschwemmungsgebiete wird angezeigt, ob ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Anschließend wird schraffiert oder umrandet gezeigt, ob das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Zudem empfiehlt sich im Vorfeld der Antragstellung die Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde, um die Antragsunterlagen abzustimmen.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.