Identitätsbereich

Meldepflicht für Hebammen und Entbindungspfleger



Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Ihre personenbezogenen Daten Name, Vorname,  Kontaktdaten, Daten zur beruflichen Tätigkeit werden durch den Landkreis Osnabrück, FD Gesundheit verarbeitet, insbesondere erhoben und gespeichert.
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage. Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Hebammengesetzes – NHebG.
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck im Verfahren Meldepflichten für Hebammen.

Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte bzw. nur wenn Sie es ausdrücklich genehmigen.
 
Ihre Daten werden grundsätzlich spätestens nach Ende des zugrundeliegenden Sachverhaltes gelöscht.
 
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
 
Den Landkreis Osnabrück, FD Gesundheit als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter info@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD Gesundheit Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren.
 
Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter datenschutz@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück kontaktieren.
 
Sie können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen:
 
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
 
Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover, wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen.


 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.