Identitätsbereich

Antrag für die Ausstellung einer Vorlaufbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel oder den Export von Tieren in Drittländer



Hinweis: Es ist erforderlich, die Bearbeitung / Bescheinigung mindestens zwei Werktage vor der Verladung der Tiere (Anmeldezeit 8 – 16 Uhr, Fr bis 13 Uhr) anzumelden, damit die Untersuchung rechtzeitig erfolgen kann.

Advice: It is necessary to request the examination/certification at least two workdays before shipping in order to provide a well-timed examination/certification.

Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Erreichbarkeit per Telefon, Fax, E-Mail) werden durch den Landkreis Osnabrück, Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück (FD 10), verarbeitet, insbesondere erhoben und gespeichert.
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung dieser Daten sind Artikel 6 Abs. 1 lit.c) DS-GVO i.V.m. der  Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) in der derzeit geltenden Fassung.
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Ausstellung eines Vorlaufattestes für Klauentiere im Sinne der o.g. Verordnung.
 
Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte.
Ihre Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
 
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
 
Den Landkreis Osnabrück, FD 10, als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter info@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, FD 10, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, kontaktieren.
 
Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück per E-Mail unter datenschutz@landkreis-osnabrueck.de bzw. postalisch unter Landkreis Osnabrück, Datenschutzbeauftragte, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück kontaktieren.
 
Sie können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gegenüber dem Landkreis Osnabrück folgende Rechte geltend machen:
 
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
 
Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, in Hannover wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen.
 

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.