Eingabemanagement
Eingabemanagement
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zentrales Eingabemanagement des Landkreises Osnabrück: Wir sind für Sie da
Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Informationen einzuholen, Mängel zu melden oder Beschwerden einzureichen. Auch Ihre Verbesserungsvorschläge und Ihr Feedback nehmen wir gerne entgegen. Über unser zentrales Eingabemanagement können Sie mit den zuständigen Fachabteilungen Kontakt aufnehmen. Ihre Nachricht wird je nach Anliegen direkt weitergeleitet und dort zeitnah bearbeitet und beantwortet.
Anfrage/Auskunftsersuchen
Bei allgemeinen Anfragen oder wenn Sie Interesse an einem bestimmten Thema haben, kann Ihnen vielleicht schon unser Chatbot jOSt weiterhelfen. Haben Sie eine spezifische Anfrage oder wollen Sie etwas ganz genau wissen, können Sie gerne dieses Kontaktformular verwenden. Auch können Sie hier den Bearbeitungsstand eines eingereichten Antrages erfragen.
Mangelmeldung
Sie haben Probleme oder Defekte in Ihrer Umgebung entdeckt, wie beispielsweise Straßenschäden oder defekte Straßenbeleuchtung? Tragen Sie dazu bei, den Landkreis Osnabrück sauber und sicher zu halten, indem Sie uns diese Mängel melden.
Wenn Sie eine illegale Müllablagerung melden wollen, nutzen Sie gerne die spezielle Eingabemöglichkeit der AWIGO.
Beschwerde
Wenn Sie Anlass zur Beschwerde haben, zögern Sie nicht, uns zu informieren. Wir bemühen uns um Klärung Ihres Anliegens und um eine Lösung. Gerne können Sie auch um Rückmeldung durch eine Ansprechperson bitten. Bitte beachten Sie, dass dieses Formular keine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages ermöglicht.
Feedback / Verbesserungsvorschläge
Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Verbesserungsvorschläge. Nutzen Sie dieses Formular gerne, um uns eine Rückmeldung zu Ihren Wahrnehmungen zu geben.
Bitte beachten Sie:
- Über dieses Formular können Sie keine Anträge einreichen.
- Dieses Formular ermöglicht keine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages.
- Ein Beschwerdeverfahren stellt keinen Ersatz für andere Verfahren dar (z.B. zivilgerichtliche Verfahren, Strafverfahren oder Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten). Die durch diese Verfahren vorgegebenen Fristen werden durch Ihre Beschwerde weder unterbrochen noch gehemmt.
- Ein rechtmäßiger Widerspruch gegen einen erlassenen Bescheid ist über diesen Weg ebenfalls nicht möglich.