Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
An wen muss ich mich wenden?
An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 100,00 EUR
Erteilung Aufenthaltserlaubnis Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Erteilung Aufenthaltserlaubnis Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport