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Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen


An die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Gebühr: 100,00 EUR
Erteilung Aufenthaltserlaubnis Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport