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Waldumwandlung Genehmigung


Waldumwandlung

Leistungsbeschreibung

Die Umwandlung von Wald ist gemäß § 8 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bei der unteren Waldbehörde vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Sie bedarf der Genehmigung durch die untere Waldbehörde und kann mit Auflagen versehen werden.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine angemessene Ersatzaufforstung benannt wird.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

  • Antragsformular

  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche und die Ersatzfläche

Bei der Waldumwandlungsgenehmigung fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung an.

Antrag Waldumwandlung