Erstaufforstung von Wald Anzeige


Erstaufforstung Wald

Leistungsbeschreibung


Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von 2 ha ist gemäß § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

Erstaufforstungen über 2 ha bedürfen nach § 9 NwaldLG der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.

Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Anzeige- bzw. Genehmigungsformular
  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche

Welche Gebühren fallen an?


Bei der Erstaufforstung fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare


Antrag Waldumwandlung

Kontakt

  • Fachdienst 7 - Abt. 7.2 Naturschutz und Wald

Kontaktpersonen


  • Frau B. Pioch
  • Herr Schniederbernd
  • Herr Fuchs