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Erstaufforstung von Wald Anzeige


Erstaufforstung Wald

Leistungsbeschreibung

Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von 2 ha ist gemäß § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.

Erstaufforstungen über 2 ha bedürfen nach § 9 NwaldLG der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.

Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.

  • Anzeige- bzw. Genehmigungsformular
  • Kartenunterlagen über die betroffene Fläche

Bei der Erstaufforstung fallen keine Gebühren an.

Antrag Waldumwandlung