Erstaufforstung von Wald Anzeige
Erstaufforstung von Wald Anzeige
Textblöcke ein-/ausklappenErstaufforstung Wald
Leistungsbeschreibung
Die Erstaufforstung von Wald bis zu einer Größe von 2 ha ist gemäß § 9 des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) der unteren Waldbehörde bis spätestens zwei Monate vor ihrer Durchführung anzuzeigen.
Erstaufforstungen über 2 ha bedürfen nach § 9 NwaldLG der Genehmigung durch die untere Waldbehörde.
Sowohl die Anzeige als auch die Genehmigung können von der unteren Waldbehörde mit Auflagen versehen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anzeige- bzw. Genehmigungsformular
- Kartenunterlagen über die betroffene Fläche
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Erstaufforstung fallen keine Gebühren an.