BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl


KFZ-Kennzeichen: Diebstahl

Leistungsbeschreibung

Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Im Landkreis Osnabrück wird die Zulassung in den nachfolgend genannten sieben Zulassungsstellen im Kreisgebiet  angeboten:

- Außenstelle des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück

- Stadt Bramsche,

- Stadt Georgsmarienhütte,

- Stadt Melle,

- Samtgemeinde Artland,

- Gemeinde Wallenhorst

- Kreishaus.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zulassungsstellen im Landkreis Osnabrück finden Sie hier:

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/aussenstellen/zulassungsstellen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Spezielle Hinweise

Die Kennzeichen sind nur einzureichen, sofern diese noch vorhanden sind.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.