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Ausbildungsduldung beantragen


An die für den Wohnsitz der / des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

4 WOCHE - 8 WOCHE

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg