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Winterdienst

Leistungsbeschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Spezielle Hinweise

Der Winterdienst wird auf den Fahrbahnen der Kreisstraßen sowie auf den zugehörigen Radwegen ausgeführt, um eine Befahrbarkeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr sicherzustellen.

Zuständig ist für den nördlichen Landkreis Osnabrück die Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück, für den südlichen Landkreis die Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf.

Für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise
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