Winterdienst
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Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Der Winterdienst wird auf den Fahrbahnen der Kreisstraßen sowie auf den zugehörigen Radwegen ausgeführt, um eine Befahrbarkeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr sicherzustellen.
Zuständig ist für den nördlichen Landkreis Osnabrück die Kreisstraßenmeisterei Nord in Bersenbrück, für den südlichen Landkreis die Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf.
Für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.