Baugenehmigung Erteilung
Baugenehmigung Erteilung
Ab dem 22.12.2025 erfolgt die Umstellung auf die neue digitale Kommunikationsplattform Dalux. Die bisherige Plattform Conject wird ab diesem Zeitpunkt geschlossen und alle nicht abgeschlossenen Projekte migriert. Ab dem 10.12.2025, 12 Uhr werden zudem die Antragsassistenten nicht mehr erreichbar sein. Die Antragsassistenten stehen Ihnen ab dem 16.12.2025 wieder zur Verfügung. Die Kommunikationsplattform Dalux wird spätestebs am 31.12.2025 wieder verfügbar sein.
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital beim Landkreis Osnabrück (ausgenommen Stadt Melle) einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
ab dem Tag der Erteilung
Anträge / Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Anerkenntnis § 33 BauGB Bauantrag, Baubeginnanzeige Bauantrag, Baubeschreibung Bauantrag, Betriebsbeschreibung Bauantrag, Erklärung Errichtung zweite Wohneinheit Bauantrag, Kostenübernahmeerklärung vorzeitige Statikprüfung Bauantrag, Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung Bauantrag, Landwirtschaftliche Stallbauvorhaben, Betriebseinheiten Bauantrag, Statistischer Erhebungsbogen für Baumaßnahmen Bauantrag, Vereinbarung EV / Gutachter Bauantrag-Info, Merkblatt § 62 NBauO "sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen" Erfüllungserklärung für Neubauten Erfüllungserklärung für bestehende Gebäude oder für Erweiterung/Ausbau bestehender Gebäude Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 15 BauVorlVO - (Niedersachsen) Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen) Rückbauverpflichtungserklärung gem. § 35 Abs. 5 BauGB Versammlungsstätten, Nutzungsänderung von Gebäuden, Genehmigung, VersammlungsstättenAmt/Fachbereich
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.