Bestattungskostenhilfe
Zuständigkeitsfinder Bestattungskostenhilfe
Hat die verstorbene Person Hilfe zur Pflege vom Landkreis Osnabrück in einem Pflegeheim erhalten?
Bitte nutzen Sie folgenden Link, um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen: Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten (L)
Hat die verstorbene Person Sozialhilfeleistungen oder Grundsicherungsleistungen in einer kreisangehörigen Gemeinde bezogen?
Bitte nutzen Sie folgenden Link, um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen: Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten (P)
Bitte wählen Sie die zutreffende Aussage aus:
Bitte nutzen Sie folgenden Link, um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen: Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten (P)
Bitte wenden Sie sich an den Sozialhilfeträger, der der verstorbenen Person Sozialhilfe ausgezahlt hat. Dieser Träger ist dementsprechend auch für die Bestattungskostenhilfe zuständig.
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, in der der Sterbeort der Person liegt. Diese ist für die Bestattungskostenhilfe zuständig.