Überwachung der Arzneimittelanwendung


Arzneimittelanwendung: Überwachung

Leistungsbeschreibung


Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung.

Durch sie soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.

Strenge Vorschriften
In der Europäischen Union und in der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren. Darunter fällt auch das führen eines Tierarznei-Bestandbuchs.

Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.

Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen.

Kontrollen
Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinärdienstes entnehmen Proben von lebenden und von geschlachteten Tieren, aber auch auch von Eiern, Milch, Honig etc. Staatliche Institute untersuchen diese Proben auf Rückstände.

Maßnahmen
Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift der Fachdienst die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.

Zuständige Stelle


Die Zuständigkeit liegt beim Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück.

Kontakt

  • Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Kontaktpersonen


  • Frau Dr. Schöning