Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Zur Antragsstellung
Fachdienst 6 Planen und Bauen
Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Deutschland
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